Unterweisung gemäß DGUV 112-198
für die Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bei Arbeiten in der Höhe

Die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist essenziell für sicheres Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen – etwa auf Dächern, Gerüsten, Hochregalen oder in Industrieanlagen. Gemäß DGUV Regel 112-198 reicht es nicht aus, PSAgA lediglich bereitzustellen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig in der sachgerechten Anwendung dieser Schutzausrüstung zu unterweisen.

Warum ist die Unterweisung so wichtig?

PSAgA schützt vor lebensgefährlichen Stürzen – aber nur bei korrekter Anwendung. Unsachgemäße Nutzung, falsche Anschlagpunkte oder veraltete Ausrüstung können schwere Unfälle zur Folge haben. Die ganztägige Schulung vermittelt deshalb praxisnah und fundiert, wie die Ausrüstung sicher und wirksam eingesetzt wird – für mehr Sicherheit auf dem Dach, in der Anlage oder beim Arbeiten in exponierter Höhe.

Inhalt des Tages-Kurses:

  • Rechtliche Grundlagen nach DGUV 112-198:
    Rechte, Pflichten und Anforderungen an Arbeitgeber und Beschäftigte.
  • Typische Einsatzbereiche der PSAgA:
    Anwendungen bei Dacharbeiten, Industrieanlagen, Krananlagen, Windkraftanlagen, Regallagern, Gerüsten u. v. m.
  • Anlegen und Verwenden der PSAgA:
    Praktische Einweisung in Gurt, Verbindungsmittel, Auffangsysteme, Anschlagpunkte und Sicherungstechniken.
  • Gefahrenerkennung und Unfallvermeidung:
    Einschätzen von Gefährdungen vor Ort, Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.
  • Pflege, Kontrolle und Dokumentation:
    Was regelmäßig geprüft werden muss, wie Ausrüstung instand gehalten und dokumentiert wird.

 

Jährliche Pflichtunterweisung

Die Unterweisung ist gemäß DGUV 112-198 mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Sie stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden dauerhaft in der Lage sind, ihre PSAgA korrekt und sicher einzusetzen – unabhängig vom jeweiligen Einsatzort.